Sommerzeit, Reisezeit !

Wer vor hat seine teure Fotoausrüstung, außerhalb der EU, mit in den Urlaub zu nehmen, sollte diese vorher beim Zoll anmelden.
So solle man eine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen, die bei der Rückkehr beweist, das man die Kamera und Equipment schon vor der Reise besessen hat. Das Formular lässt sich von zu Hause am Rechner ausfüllen und ausdrucken ( zoll.de ). Hier sollten zur Identifizierung Modell-und Seriennummern aller Teile aufgelistet werden.

Quelle: heise.de

SHARE THIS STORY
COMMENTS

Hallo
Und wenn man nicht Daran denkt, dann hat man SEHR VIEL SPASS.

1) Man hat die Rechnung verloren, die Kamera ist aber eine gute TOITSCHE Kamera
2) Kaution beim zoll 1500-2000€
3) 3-4 Stunden wird man festgehalten und “befragt”
4) 2-3 Monaten Schriftverkehr, Stress und co
5) Staatsanwaltschaft ermittelt.
6) Wenn man Glück hat ist man vorbestraft und die Kamera wird um das STAATSSÄCKEL zu Füllen versteigert.
7)Und wer das Große loß zieht DARF DIE SEIFE AUFHEBEN

Ja so sieht es aus der Zoll ist dein Freund

ADD A COMMENT