Fotoausrüstung beim Zoll anmelden

Sommerzeit, Reisezeit !

Wer vor hat seine teure Fotoausrüstung, außerhalb der EU, mit in den Urlaub zu nehmen, sollte diese vorher beim Zoll anmelden.
So solle man eine Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen, die bei der Rückkehr beweist, das man die Kamera und Equipment schon vor der Reise besessen hat. Das Formular lässt sich von zu Hause am Rechner ausfüllen und ausdrucken ( zoll.de ). Hier sollten zur Identifizierung Modell-und Seriennummern aller Teile aufgelistet werden.

Quelle: heise.de