Panoramafreiheit

6. Juli 2015

Die EU- Bürokraten planen eine Aufhebung der Panoramafreiheit.
Was bedeutet dieses ? Grob gesagt, wenn jemand ein Foto von einem Gebäude oder Denkmal aufnimmt, dann ist dieser Fotograf verpflichtet, sich eine Genehmigung, bei dem Architekten/ Erbauer/ Rechteinhaber einzuholen, da er sich sonst Strafbar macht. Jetzt gibt es eine Regelung, die besagt, wenn ein Objekt alt genug ist, dann fällt es nicht mehr unter dieses Urheberrecht.
Aber dies ist auch nicht ganz so einfach. Meist gibt es Restaurationen, oder teilweise sind neue “Ansehnlichkeit” angebracht worden, die wieder in dieses Urheberrecht fallen.
Die meisten Hobbyfotografen/ Privatleute, werden jetzt sagen, ja aber das betrifft mich doch nicht, schiesse ich diese Fotos doch nur für den privaten Gebrauch, so irrt man sich schon wieder. Hatte früher Tante Lieschen oder Onkel Horst, seine Bilder vom Kölner Dom oder vom Kunstmuseum Bonn einfach nur in das private Fotoalbum geklebt, so gehen jetzt meist die Bilder in irgendwelche Fotografen Foren, oder Facebook und andere soziale Medien online. Somit macht man sich nach dem jetzigen Gesetzesentwurf, wenn er denn so in Kraft tritt, automatisch Strafbar, wenn es keine Genehmigung des Architekten/ Rechteinhaber gibt.
Die Panoramafreiheit betrifft uns also alle, also wehrt euch, so lange es noch geht.

>>> Mehr hierzu und zur Petition <<<   

SHARE THIS STORY
COMMENTS
ADD A COMMENT